Allgemeine Verkaufsbedingungen:
Artikel L441-6
Geändert durch GESETZ Nr. 2014-626 18. Juni 2014 - Kunst. 68
Für den Straßentransport von Gütern, für die Fahrzeugvermietung mit oder ohne Fahrer für den Ausschuss für Verkehr sowie für Tätigkeiten der Spediteur, Spediteur und Air vereinbarte Cargo, Fracht und Zoll Agenten, Makler Zahlungsfristen dreißig Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung nicht überschreiten darf.
Die Bedingungen einer Regelung müssen die Voraussetzungen für die Anwendung und der Zinssatz der Verzögerung Strafen zu zahlen angeben, am Folgetag Auszahlungstag auf der Rechnung als auch die Menge der festen Vergütung für Inkassokosten wo fälligen Beträge werden nach diesem Zeitpunkt aufgrund der Gläubiger abgerechnet. Sofern nicht anderweitig zur Verfügung gestellt, die eine Rate niedriger als dreimal den gesetzlichen Zinssatz, diese Rate jedoch nicht beheben können, die von der Europäischen Zentralbank auf ihre Refinanzierungsgeschäft der neuesten angewendeter Zinssatz entspricht um 10 Prozentpunkte erhöht. In diesem Fall ist der Steuersatz in der ersten Hälfte des Jahres in Frage die Rate in Kraft am 1. Januar des betreffenden Jahres. Für die zweite Hälfte des Jahres in Frage ist es die Rate in Kraft am 1. Juli des betreffenden Jahres. Späte Gebühren sind zu entrichten, ohne dass eine Mahnung. Jede berufliche Situation des Zahlungsverzugs ist Schuldner, gegen den Gemeinschuldner, pauschale Entschädigung für die Beitreibungskosten, welche per Dekret festgesetzt ist. Wenn die Wiederherstellungskosten höher als der Betrag des Pauschalbetrags sind, kann der Gläubiger weiter, auf Begründung verlangen.
Unterliegen Geldbußen, die der Betrag nicht überschreiten darf, 75.000 € für eine natürliche Person und €375 000 für eine juristische Person, die nicht treffen Zahlungsfristen erwähnt in der achten, neunten und elften Absätze des Artikels ich. Die Geldbuße ist unter den Bedingungen gemäß Artikel L. 465 - 2. Die Höhe der Geldbuße verhängt wird im Falle einer Wiederholung des Verstoßes innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum, an dem die erste Entscheidung der Sanktion rechtskräftig wurde, verdoppelt.
Artikel D441-5
2. Oktober 2012 - Kunst erstellt durch Dekret n ° 2012-1115. 1
Die Höhe der Pauschale für Kosten der Sammlung im zwölften Absatz i des Artikels L. 441 - wird 6 auf 40 Euro festgesetzt. (Per Rechnung nicht bezahlt am Ende der Laufzeit)
Artikel L441-6
Geändert durch GESETZ Nr. 2014-626 18. Juni 2014 - Kunst. 68
Für den Straßentransport von Gütern, für die Fahrzeugvermietung mit oder ohne Fahrer für den Ausschuss für Verkehr sowie für Tätigkeiten der Spediteur, Spediteur und Air vereinbarte Cargo, Fracht und Zoll Agenten, Makler Zahlungsfristen dreißig Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung nicht überschreiten darf.
Die Bedingungen einer Regelung müssen die Voraussetzungen für die Anwendung und der Zinssatz der Verzögerung Strafen zu zahlen angeben, am Folgetag Auszahlungstag auf der Rechnung als auch die Menge der festen Vergütung für Inkassokosten wo fälligen Beträge werden nach diesem Zeitpunkt aufgrund der Gläubiger abgerechnet. Sofern nicht anderweitig zur Verfügung gestellt, die eine Rate niedriger als dreimal den gesetzlichen Zinssatz, diese Rate jedoch nicht beheben können, die von der Europäischen Zentralbank auf ihre Refinanzierungsgeschäft der neuesten angewendeter Zinssatz entspricht um 10 Prozentpunkte erhöht. In diesem Fall ist der Steuersatz in der ersten Hälfte des Jahres in Frage die Rate in Kraft am 1. Januar des betreffenden Jahres. Für die zweite Hälfte des Jahres in Frage ist es die Rate in Kraft am 1. Juli des betreffenden Jahres. Späte Gebühren sind zu entrichten, ohne dass eine Mahnung. Jede berufliche Situation des Zahlungsverzugs ist Schuldner, gegen den Gemeinschuldner, pauschale Entschädigung für die Beitreibungskosten, welche per Dekret festgesetzt ist. Wenn die Wiederherstellungskosten höher als der Betrag des Pauschalbetrags sind, kann der Gläubiger weiter, auf Begründung verlangen.
Unterliegen Geldbußen, die der Betrag nicht überschreiten darf, 75.000 € für eine natürliche Person und €375 000 für eine juristische Person, die nicht treffen Zahlungsfristen erwähnt in der achten, neunten und elften Absätze des Artikels ich. Die Geldbuße ist unter den Bedingungen gemäß Artikel L. 465 - 2. Die Höhe der Geldbuße verhängt wird im Falle einer Wiederholung des Verstoßes innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum, an dem die erste Entscheidung der Sanktion rechtskräftig wurde, verdoppelt.
Artikel D441-5
2. Oktober 2012 - Kunst erstellt durch Dekret n ° 2012-1115. 1
Die Höhe der Pauschale für Kosten der Sammlung im zwölften Absatz i des Artikels L. 441 - wird 6 auf 40 Euro festgesetzt. (Per Rechnung nicht bezahlt am Ende der Laufzeit)